Anerkennung AGB: Jeder Teilnehmer muss diese AGB vor Betreten des Kletterwaldes durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Sorgeberechtigten diese Benutzungsregeln durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor diese den Park betreten dürfen. Der Sorgeberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungsregeln durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben.
Sicherheitseinweisung: Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung vor dem Begehen des Hochseilgartens teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers/Betreuers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Betreuers können die betreffenden Teilnehmer vom Kletterwald ausgeschlossen werden. Es dürfen beim Begehen des Kletterwaldes keine Gegenstände, wie offen getragener Schmuck, Handys, Kameras etc. mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen. Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden. Im Park dürfen nur die angelegten Wege benutzt werden. Im gesamten Park herrscht Rauchverbot!
Haftungsbegrenzung: Die Benutzung des Kletterwaldes Kühlungsborn ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kletterwald Kühlungsborn haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Diebstahl (Rucksäcke, Kleidung etc.) übernimmt er keine Haftung.
Gurte/Plattformen: Die ausgeliehene Ausrüstung muss nach Anweisung des Betreibers benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Abenteuerparks nicht abgelegt werden und muss nach spätestens 2 Stunden wieder zurückgegeben werden. Bei Zeitüberschreitung muss anteilig nachgezahlt werden. Zu keinem Zeitpunkt darf der Kletterer ungesichert sein, ein Karabiner muss immer eingehängt sein. Jedes Element darf immer nur von einer Person begangen werden. Auf den Plattformen dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten.
Körperliche Verfassung, Mindestgrenzen: Der Kletterwald ist für alle Besucher ab dem 5. Lebensjahr geöffnet, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder unter 14 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein, der dem Kind helfen muss und für es verantwortlich ist. Der Erziehungsberechtigte allein ist dafür verantwortlich zu entscheiden, ob das Kind den Anforderungen des Parcours gerecht werden kann. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten stehen, sind nicht berechtigt, den Hochseilgarten zu begehen. Im Kinderparcours (Mini/Kids) müssen die Erziehungsberechtigten eigenverantwortlich die Kinder direkt (am Boden) begleiten. Die Mindestgrößen und Mindestaltersangaben für die Parcours sind bindend, bei Nichtbeachten erlischt die Haftung. Die Gurte haben eine maximale Tragkraft von 100 kg.
Schließung des Kletterwaldes: Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen ( Feuer, Sturm, Gewitter etc. ) einzustellen. Es besteht in diesem Falle kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.